Es muss sich etwas ändern...!

Heute bekam ich wieder mal eine Mail von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Postanschrift: Postfach 110129, 10831 Berlin Dienstsitz: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin). 
Sie werden mich im Bericht schon an anderer Stelle zitieren. Heute kam erneut eine Anfrage. Natürlich bietet das Gelegenheit zu weiteren Denkanstößen, um für die Betroffenen zumindest die medizinische und psychotherapeutische Versorgung zu vereinfachen und zu sichern.
Sie möchten und dürfen mich wie folgt unter dem Pseudonym Nicole R. zitieren:

„Wo immer man Betroffenen Hilfe‚ verweigern will’, sollte man bedenken, dass diese vom Schicksal ‚lebenslänglich’ bekommen haben – nicht die Täter“.

Aus Datenschutzgründen möchte ich die Mail von Frau B. hier nicht einstellen. Das Zitat wird in einem gesonderten Bilanzbericht zu der Fallstudie einer Professorin (Prf. Dr. C. Wustmann) an der TU Dresden zur Aufarbeitung von Sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR verwendet werden. Gleichzeitig soll die Studie darüber Einblick verschaffen, wie Kinder in Zukunft noch besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden können.


__________________________________


Und hier meine Antwort:

Sehr geehrte Frau B.

gern dürfen Sie das Zitat unter dem Pseudonym Nicole R. so verwenden.

Im Zusammenhang mit diesem Zitat würde mich interessieren, ob nach Auswertung und Veröffentlichung der Studie dann auch versucht wird, in der Gesundheitspolitik etwas zu ändern. 
Viele Betroffene haben z.B. Not mit der Stundenbegrenzung ihrer Psychotherapie. Je nach gewähltem Verfahren, entsteht nach dem Höchstsatz der genehmigten Stunden eine "künstliche Versorgungslücke" von 2 Jahren. Für die meisten Betroffenen ein absolutes Desaster! (Kaum eine(r) kann die Stunden in diesen 2 Jahren - Kostenpunkt um die 5000€ - privat bezahlen. Auch Gelder vom OEG, vom Weißen Ring sind dort kaum eine Option, da man auf die Bearbeitung der Anträge Jahre wartet.) 
Dabei heißt es in der Psychotherapeutenrichtlinie sinngemäß nur, dass nach Beendigung einer Langzeittherapie eine erneute Beantragung einer Kurzzeittherapie innerhalb von 2 Jahren sofort gutachterpflichtig ist. In der Regel lehnen die Krankenkassen 2 Jahre lang einfach ab. 
Viele Betroffene haben oft sehr frühzeitig sexuelle Gewalt erfahren oder über Jahre hinweg. Sie haben dann nicht einfach "nur" eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) oder eine komplexe PTBS. Viele haben dissoziative, innere Strukturen zum Überleben entwickelt (DESNOS, Ego States Disorder, DDNOS oder DIS), welche nicht eben mal in 80 bis 100 Therapiestunden zu händeln sind. Der einzig verlässliche Weg halbwegs gut mit diesen dissoziativen Symptomen und Strukturen umzugehen ist u.a. eine gesicherte, gute, traumatherapeutische Begleitung über einen längeren Zeitraum hinweg (u.U. viele Jahre!).

Desweiteren möchte ich Sie fragen, wo man diese Berichte und/oder Studien nach Fertigstellung einsehen kann. Es würde mich freuen, nachzulesen, was da alles an Erfahrungen zusammen getragen wurde und welche Veränderungen sich daraus für die Zukunft ergeben.


Herzlichst - die Himbeere

Beliebte Posts aus diesem Blog

Arbeit mit EMDR (4-Felder-Technik)

Die Baumübung

Ich